Die Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen wird im Baugebiet „Lindenstraße“ Bauplätze unterschiedlicher Größe veräußern.
Dazu hat der Ortsgemeinderat die nachfolgenden Kriterien für die Grundstücksvergabe beschlossen. Dabei werden u. a. soziale Gründe anhand eines Punktesystem gewichtet. Die Grundstücke sind voraussichtlich ab Herbst 2026 bebaubar.
Der Kaufpreis beträgt, je nach Lage, 330,– €/qm, 340,– €/qm oder 350,– €/qm. Hierin sind die Kosten der Ersterschließung (einschließlich Hausanschlüsse für Wasser und Kanal) enthalten. 50 % des Kaufpreises wird innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig, der Restbetrag mit Bebaubarkeit der Grundstücke. Der rechtskräftige Bebauungsplan steht auf der Homepage der Verbandsgemeinde Landau Land zur Verfügung. Link: https://www.landau-land.de/politik
verwaltung/bauen/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplaene-und-sonstige-satzungen/
VERGABEVORAUSSETZUNGEN
Für die Ermittlung der Kriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend. Die Ortsgemeinde behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Nachweise zu verlangen.
Der Bewerber muss sich verpflichten, innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau zu beginnen, das Wohnhaus innerhalb von 5 Jahren bezugsfertig zu errichten und auf die Dauer von 10 Jahren selbst zu nutzen. Kommt der Bewerber der Verpflichtung bezüglich Baubeginn oder Baufertigstellung nicht nach, ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Rückübertragung des Grundstücks auf Kosten des Käufers zu veranlassen. Die Rückübertragung erfolgt dabei zu dem Preis, zu dem es der Käufer von der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen erworben hat. Eine Verzinsung findet nicht statt.
Wird das Gebäude vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkauft oder nicht selbst genutzt, ist eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 50,– €/qm zu entrichten. Ein Erbfall oder eine Übertragung an Ehegatte / eingetragenen Lebenspartner oder Kinder löst keine
Nachzahlungsverpflichtung aus. Vorgenannte Verpflichtungen werden im Grundbuch gesichert. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht auch beim Nachweis der vorgegebenen Voraussetzungen nicht. Der Ortsgemeinderat Heuchelheim-Klingen behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.

