Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen vom 05.04.2023

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen vom 05.04.2023

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Der Ortsgemeinderat Heuchelheim-Klingen hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeverordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
1. § 4 – Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister wird um folgende Nr. 2.1. ergänzt
2.1. Bei Vergaben unter Beteiligung der Vergabestelle erfolgt die Vergabe von Aufträgen ohne Wertgrenzenbeschränkung nach vorherigen Vergabeeinleitung durch den Ortsgemeinderat bzw. dessen Ausschüsse.
2. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Heuchelheim-Klingen, 05.04.2023
Uwe Huth
Ortsbürgermeister