Bekanntmachung des Wahlleiters Heuchelheim-Klingen

Bekanntmachung des Wahlleiters Heuchelheim-Klingen

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zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters sowie
des Gemeinderats, Verbandsgemeinderats und Kreistags und am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.

II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden
können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 2.05 Altbau beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei
der Verbandsgemeinde Landau-Land erhalten.

Heuchelheim-Klingen, 28.03.2024
Uwe Huth
Ortsbürgermeister und Wahlleiter Ratswahlen
Philipp Hof
Erster Beigeordnet und Wahlleiter Ortsbürgermeisterwahl