Die Erfassungsblätter zur Veranlagung der Zusatzgebühren von Weinbau- und Weinhandelsbetrieben wurden den Winzern Anfang Oktober 2025 mit der Bitte um Ausfüllung und Rückgabe bis zum 15.11.2025 zugestellt.
Wir möchten die Betriebe, welche diesen Vordruck noch nicht bei den Verbandsgemeindewerken Landau-Land abgegeben haben, nochmals an die Rückgabe des Erfassungsblattes bis spätestens 15.12.2025 erinnern.
Gerne können die Erfassungsbögen auch per E-Mail oder per Fax zurückgeschickt werden.
Ihre Verbandsgemeindewerke

