Gemäß § 98 Abs. 1 i.V.m. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 30.09.2026.
Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz oder elektronisch an info@landau-land.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ist auf der Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde-verwaltung Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“ eingestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341-143 121 die Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05 wahrzunehmen.

