Eingeschränktes Halteverbot in der Lindenstraße

Eingeschränktes Halteverbot in der Lindenstraße

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In der Lindenstraße (L510) soll auf der westlichen Seite von der Kreuzung Klingbachstraße bis Hausnummer 60 a ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden. Um eine Ausgleichsfläche bei Gegenverkehr zu schaffen, soll auf der östlichen Straßenseite von Beginn der Hausnummer 54 bis Ende der Hausnummer 53 ein absolutes Haltverbot angeordnet werden.

Straßenverkehrsbehörde Landau-Land
Im Auftrag
gez. Eisel