der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 09.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 04.06.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.288.830 EUR | 1.164.880 EUR |
der Gesamtbetrag derAufwendungen auf | 1.288.570 EUR | 1.179.480 EUR |
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | +260 EUR | -14.600 EUR |
2. im Finanzhaushalt 2025 2026 | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | +39.890 EUR | +31.870 EUR |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 142.000 EUR | 1.500.000 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.387.000 EUR | 3.500 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.245.000 EUR | +1.496.500 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | +2.205.110 EUR | -1.528.370 EUR |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2025 | 2026 | |
zinslose Kredite auf | 0 EUR | 0 EUR |
verzinste Kredite auf | 0 EUR | 0 EUR |
zusammen auf | 0 EUR | 0 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen
2025 | 2026 | |
können wird festgesetzt auf: | 0 EUR | 0 EUR |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden
müssen, | 2025 | 2026 |
beläuft sich auf | 0 EUR | 0 EUR |
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt für
2025 | 2026 | |
auf | 2.600.000 EUR | 1.100.000 EUR. |
§ 5 Steuersätze
(nur nachrichtlich abgedruckt)
Die Gemeinde Heuchelheim-Klingen hat die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in dieser Haushaltssatzung nur
nachrichtlich abgedruckt. Sie haben nur eine deklaratorische Bedeutung.
2025 | 2026 | |
Grundsteuer A | 345 v.H. | 345 v.H. |
Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v.H. |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die wiederkehrenden Beiträge für die Feld- und Waldwege werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
2025 | 2026 | |
Beitragssatz für den Wegebaubeitrag auf | 45,00 EUR/ha | 55,00 EUR/ha |
§ 7 Eigenkapital
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 | +2.733.283 EUR |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 | +2.823.315 EUR |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 | +2.828.615 EUR |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 | +2.828.875 EUR |
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 | +2.814.275 EUR |
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10 Altersteilzeit
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind keine neuen Bewilligungen zur Altersteilzeit vorgesehen.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 und für das Haushaltsjahr 2026 zum 01.01.2026 in Kraft.
Heuchelheim-Klingen, den 23.06.2025
Ausgefertigt:
gez.
Uwe Huth
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und
dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme
vom 04. Juli 2025 bis einschließlich 14. Juli 2025
bei der
Verbandsgemeinde Landau-Land
An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05
76829 Landau in der Pfalz
aus. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme über die Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143 – 121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05, Einsicht genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind |
oder | |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.