Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 09.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 04.06.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt20252026
der Gesamtbetrag der Erträge auf1.288.830 EUR1.164.880 EUR
der Gesamtbetrag derAufwendungen auf1.288.570 EUR1.179.480 EUR
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag+260 EUR-14.600 EUR
2. im Finanzhaushalt 2025 2026
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf+39.890 EUR+31.870 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf142.000 EUR1.500.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf2.387.000 EUR3.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf-2.245.000 EUR+1.496.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf+2.205.110 EUR-1.528.370 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

20252026
zinslose Kredite auf0 EUR0 EUR
verzinste Kredite auf0 EUR0 EUR
zusammen auf0 EUR0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

20252026
können wird festgesetzt auf:0 EUR0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen,20252026
beläuft sich auf0 EUR0 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt für

20252026
auf2.600.000 EUR1.100.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

(nur nachrichtlich abgedruckt)

Die Gemeinde Heuchelheim-Klingen hat die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in dieser Haushaltssatzung nur

nachrichtlich abgedruckt. Sie haben nur eine deklaratorische Bedeutung.

20252026
Grundsteuer A345 v.H.345 v.H.
Grundsteuer B465 v.H.465 v.H.
Gewerbesteuer400 v.H.400 v.H.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die wiederkehrenden Beiträge für die Feld- und Waldwege werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

20252026
Beitragssatz für den Wegebaubeitrag auf45,00 EUR/ha55,00 EUR/ha

§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022+2.733.283 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023+2.823.315 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024+2.828.615 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025+2.828.875 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026+2.814.275 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sind keine neuen Bewilligungen zur Altersteilzeit vorgesehen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 und für das Haushaltsjahr 2026 zum 01.01.2026 in Kraft.

Heuchelheim-Klingen, den 23.06.2025
Ausgefertigt:
gez.
Uwe Huth
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und

dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme

vom 04. Juli 2025 bis einschließlich 14. Juli 2025

bei der

Verbandsgemeinde Landau-Land

An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05

76829 Landau in der Pfalz

aus. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme über die Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143 – 121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05, Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 26.06.2025
Verbandsgemeinde Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister