Sperrung der Ortsdurchfahrt Heuchelheim

Sperrung der Ortsdurchfahrt Heuchelheim

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Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund der §§ 44 und
45 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung: Aus Anlass des Heuchelheimer Kerwe und der dazu erforderlichen Auf- und Abbauzeiten wird die L 493 ( Hauptstraße) in der Zeit vom 08.08.2024, 12.00 Uhr, bis 14.08.2024, 16.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen Anlieger, gesperrt.Die Sperrung erfolgt:

  1. für die Hauptstraße.
  2. für den nördlich abzweigenden Teil der Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ ab der Einmündung.

    Der Verkehr wird wie folgt umgeleitet:
  • Von Billigheim-Ingenheim kommend in Richtung Göcklingen: am Kreisel in Richtung Mörzheim und über die Kaiserbachstraße.
  • Von Billigheim-Ingenheim kommend in Richtung Klingenmünster: am Kreisel über die Bahnhofstraße und die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ und umgekehrt.
  • Von Göcklingen kommend über die Kirchstraße, einen Teilbereich der Hauptstraße und die Waldstraße in Richtung
    Klingenmünster und in Richtung Appenhofen, dann über die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“

    Während der Zeit der vorgenannten Verkehrsbeschränkungen wird in der Kaiserbachstraße von der Einmündung in die Kirchstraße einschließlich anschließendem Wirtschaftsweg bis zur Einmündung in die L 510 beidseitig ein Halteverbot angeordnet. Für die gleiche Zeit wird auf der Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ auf der Nordseite ebenfalls ein Halteverbot angeordnet. Die Bushaltestellen in der Hauptstraße können während der Sperrung nicht angefahren werden. Ersatzhaltestellen werden in der Kaiserbachstraße (ehemalige Raiffeisen) und in der Gemeindestraße „Am Pfarrgarten eingerichtet.

    Verbandsgemeindeverwaltung
    Landau-Land
    als örtliche Ordnungsbehörde