Erfassungsblatt zur Veranlagung der Zusatzgebühren von Weinbau- und Weinhandelsbetrieben

Erfassungsblatt zur Veranlagung der Zusatzgebühren von Weinbau- und Weinhandelsbetrieben

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Die Erfassungsblätter zur Veranlagung der Zusatzgebühren von Weinbau- und Weinhandelsbetrieben wurden den Winzern Anfang Oktober 2024 mit der Bitte um Ausfüllung und Rückgabe bis zum 15.11.2024 zugestellt.

Wir möchten die Betriebe, welche diesen Vordruck noch nicht bei den Verbandsgemeindewerken Landau-Land abgegeben haben, nochmals an die Rückgabe des Erfassungsblattes bis spätestens 15.12.2024 erinnern, gerne auch per E-Mail oder Fax.

Ihre Verbandsgemeindewerke