Bekanntmachung Vollzug der Baugesetze

Bekanntmachung Vollzug der Baugesetze

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Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Lindenstraße“ der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen

im Heilungsverfahren gemäß § 215a BauGB i.V.m §§ 13a/b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen hat am 15.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Östliche Lindenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB nicht mehr anwendbar. Begonnenen Verfahren dürfen jedoch nach den Maßstäben des § 215a BauGB zu Ende geführt werden, was im Interesse der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen ist. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Übersichtslageplan ohne Maßstab: Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem
besseren Verständnis der Bekanntmachung

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.07.2024.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Baugrundstücken innerhalb des Siedlungsbereiches des Ortsteiles Klingen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die wesentlichen Gründe hierfür sind nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls: Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bleiben gering. Die Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden aufgrund der Durchgrünung und sowie den vorzunehmenden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als geringfügig und vertretbar bewertet.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt ein Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Lindenstraße“ der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen in der Zeit vom 09. August 2024 bis einschließlich 09. September 2024 von montags bis einschließlich freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44, Nr. 31, Zimmer 2.18, 76829 Landau in der Pfalz, sowie unter
www.landau-land.de, unter der Rubrik Politik & Verwaltung, Bauen, Bauleitplanung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im
Rathaus der Verbandsgemeinde Landau-Land während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

-Begründung zum Bebauungsplan mit Ausführung zu dem Umweltbelangen
-Umweltverträglichkeitsvorprüfung
-Schallschutztechnisches Gutachten
-Baugrunduntersuchung
-Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
-Entwässerungskonzept

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse offenlage@landau-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber
auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben
werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angebe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

gez. Huth
Ortsbürgermeister