Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

(DLR) Rheinpfalz

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Flurbereinigung Gleiszellen-Gleishorbach III

Aktenzeichen: 41156-HA11.5.

67435 Neustadt a. d. Wstr., 14.07.2025

Breitenweg 71,

Telefon: 06321/671-0

Telefax: 06321/671-1250

Internet: www.dlr.rlp.de

Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens Gleiszellen-Gleishorbach III

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Flurbereinigungsverfahrens Gleiszellen-Gleishorbach III

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III durch folgende Feststellung ab:

1.Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2.Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3.Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

1.schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. oder
2.zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt a. d. Wstr.
3.schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier oder
4.durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an die virtuelle Poststelle (VPS) Rheinland-Pfalz, deren Nutzung auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der VPS erfolgt, die auf der Internetseite https://mdi.rlp.de/service/kontakt/virtuelle-poststelle/ zum Download bereitstehen oder
5.durch Übermittlung einer von dem Erklärenden signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (besonderes Behördenpostfach – beBPo) nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsverordnung

erhoben werden.

Fußnote:

1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung

der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite für das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum unter https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/SERVICE/Elektronische-Kommunikation und für die ADD unter

www.add.rlp.de/service/elektronische-kommunikation

ausgeführt sind.

Im Auftrag
gez. Knut Bauer, Abteilungsleiter