Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 30.09.2026 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 15.10.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.164.880 EUR | 70.000 EUR | 1.234.880 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.179.480 EUR | 14.600 EUR | 1.194.080 EUR |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -14.600 EUR | +55.400 EUR | +40.800 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | +31.870 EUR | +55.400 EUR | +87.270 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.500.000 EUR | -396.500 EUR | 1.103.500 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.500 EUR | +1.000.000 EUR | 1.003.500 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | +1.496.500 EUR | -1.396.500 EUR | +100.000 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -1.528.370 EUR | +1.341.100 EUR | -187.270 EUR |
§§ 2 und 3
bleiben unverändert
§ 4
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 1.100.000 EUR festgesetzt auf 2.408.500 EUR.
§§ 5 und 6
bleiben unverändert
§ 7
Eigenkapital
| Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 | +2.838.661 EUR |
| Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 | +2.838.921 EUR |
| Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 | +2.879.721 EUR |
§§ 8 bis 10
bleiben unverändert
§ 11
Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Heuchelheim-Klingen, den 30.10.2026
Ausgefertigt:
gez.
Uwe Huth
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für das Haushaltsjahr 2026 und
dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme
vom 06. November 2026 bis einschließlich 16. November 2026
bei der
Verbandsgemeinde Landau-Land
An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05
76829 Landau in der Pfalz
aus. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme über die Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143 – 121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05, Einsicht genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

