1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für das Haushaltsjahr 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für das Haushaltsjahr 2026

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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 30.09.2026 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau in der Pfalz als Aufsichtsbehörde vom 15.10.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushaltgegenüber bisherverändert umnunmehr festgesetzt auf
der Gesamtbetrag der Erträge1.164.880 EUR70.000 EUR1.234.880 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen1.179.480 EUR14.600 EUR1.194.080 EUR
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag-14.600 EUR+55.400 EUR+40.800 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen+31.870 EUR+55.400 EUR+87.270 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit1.500.000 EUR-396.500 EUR1.103.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit3.500 EUR+1.000.000 EUR1.003.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit+1.496.500 EUR-1.396.500 EUR+100.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-1.528.370 EUR+1.341.100 EUR-187.270 EUR

§§ 2 und 3

bleiben unverändert

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 1.100.000 EUR festgesetzt auf 2.408.500 EUR.

§§ 5 und 6

bleiben unverändert

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024+2.838.661 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025+2.838.921 EUR
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026+2.879.721 EUR

§§ 8 bis 10

bleiben unverändert

§ 11

Inkrafttreten

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt für das Haushaltsjahr 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Heuchelheim-Klingen, den 30.10.2026
Ausgefertigt:
gez.
Uwe Huth
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen für das Haushaltsjahr 2026 und

dessen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme

vom 06. November 2026 bis einschließlich 16. November 2026

bei der

Verbandsgemeinde Landau-Land

An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05

76829 Landau in der Pfalz

aus. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme über die Homepage www.landau-land.de der Verbandsgemeinde Landau-Land unter der Rubrik „Politik und Verwaltung / Finanzen / Offenlage Haushaltspläne“. Falls keine elektronische Einsichtnahme möglich ist, kann nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06341 / 143 – 121 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, Zimmer 1.05, Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Landau in der Pfalz, den 30.10.2026
Verbandsgemeinde Landau-Land
Torsten Blank, Bürgermeister