An verschiedenen Grundstücken im Bereich der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen wurde festgestellt, dass Hecken bzw. Sträucher über die Grundstücksgrenze auf den Gehweg bzw. in den Straßenbereich hineinwachsen.
Dies wurde in der letzten Gemeinderatsitzung wiederholt bemängelt.
Ein Rückschnitt ist seit dem 01.10. wieder erlaubt, daher werden die Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, den Bewuchs so zurückzuschneiden, dass eine Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern vermieden wird.
Besonders ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen von Überwuchs befreit werden und Kreuzungen und Einmündungen gut einsehbar sind.