In der Lindenstraße (L510) soll auf der westlichen Seite in Richtung Bad Bergzabern fahrend von der Kreuzung Klingbachstraße bis Hausnummer 60 a ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden.
Um eine Ausgleichfläche bei Gegenverkehr zu schaffen, soll auf der östlichen Straßenseite von Bad Bergzabern kommend ab Beginn der Hausnummer 54 bis Ende der Hausnummer 53 ein absolutes Haltverbot angeordnet werden.
Begründung
Da es in der Lindenstraße immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dem Begegnungsverkehr kommt, ist diese Regelung notwendig, um die Sicht auf den Begegnungsverkehrs zu verbessern und trägt damit zur Verkehrssicherheit bei.
Durch das eingeschränkte Haltverbot kann der Gegenverkehr früher erkannt werden, so das in die Ausgleichfläche eingefahren werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die VPS-E-Mail-Adresse vg-landau-land@poststelle.rlp.de erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die technischen Grundsätze für die elektronische Kommunikation zu beachten, die im Internet unter www.landau-land.de im Impressum aufgeführt sind.

