Verkehrsbeschränkung anlässlich der Klingener Kerwe

Verkehrsbeschränkung anlässlich der Klingener Kerwe

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Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land erlässt auf Grundlage der §§ 44 und 45 StVO sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung:

Aus Anlass der Klingener Kerwe und der hierfür erforderlichen Auf- und Abbauzeiten wird die L 510 im Bereich der Bahnhofstraße von der Kreuzung Klingbachstraße / Am Münsterweg / Bahnhofstraße bis zur Hausnummer 20 in der Zeit vom Samstag, 05.09.2026 12:00 Uhr, bis Sonntag, 06.09.202600:00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

Der Verkehr wird über Ingenheim und Appenhofen umgeleitet.

Die Bushaltestellen in der Klingerner Straße (K 18) und Hauptstraße in Ingenheim (B 38) und in der Bahnhofstraße und Klingbachstraße in Klingen werden in diesem Zeitraum nicht angefahren.

Die Haltestelle in der Hauptstraße in Heuchelheim wird wie gewohnt bedient.

Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
Als örtliche Ordnungsbehörde