Haltverbote aufgrund der Weinlese 2025

Haltverbote aufgrund der Weinlese 2025

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Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung in der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen folgende verkehrsbehördliche Anordnung:

Für folgende Straßen wird in der Zeit vom 05.09.2025 bis einschließlich 26.09.2025 ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet:

  • OT Heuchelheim, Kaiserbachstraße ab der Einmündung Kirchstraße bis zur Raiffeisenstraße, beidseitig.
  • OT Klingen, Münsterweg ab der Einmündung der Gemeindestraße „An der Ziegelhütte, bis zum Ende der Bebauung (Haus-Nr. 14), beidseitig
Begründung:

Die eingeschränkten Haltverbote sollen für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Weinlese sorgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die VPS-E-Mail-Adresse vg-landau-land@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind die technischen Grundsätze für die elektronische Kommunikation zu beachten, die im Internet unter www.landau-land.de im Impressum aufgeführt sind

Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
als zuständige Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag
gez. Eisel