Die Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt die verkehrsbehördliche Anordnung vom 22.07.2021 zurück und erlässt stattdessen aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung in der Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen folgende verkehrsbehördliche
Anordnung:
In der Lindenstraße wird vor dem Anwesen Nr. 57 (Nebengebäude) bis zur Hofeinfahrt des Anwesens Nr. 54 ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Die Maßnahme wird als Verkehrsversuch durchgeführt und ist
befristet bis zum 31.03.2023.
Begründung:
Die Regelung ist nötig um dem Begegnungsverkehr eine Möglichkeit zum Ausweichen zu geben und dient somit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Er ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land, An 44 Nr. 31, in 76829 Landau einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Verwaltung eingeht.
Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land
als zuständige Straßenverkehrsbehörde
Im Auftrag
gez. Fischer